Kircher IT Services – Ihr zuverlässiger Partner aus Fulda.
Kircher IT-Services – Ihr zuverlässiger Partner aus Fulda
Seit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz müssen deutlich mehr Unternehmen nachweisbare IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen – auch viele, die bislang nie mit „kritischer Infrastruktur“ zu tun hatten. Kircher IT-Services unterstützt Sie bei der technischen und organisatorischen Umsetzung: von Risikomanagement über Multi-Faktor-Authentifizierung bis zu Backup und Monitoring.
NIS-2-Umsetzung aus einer Hand
Risikomanagement + TOMs nach § 30 BSIG
Ein reibungslos funktionierendes IT-Sicherheitskonzept ist das Rückgrat jeder NIS-2-Umsetzung.
Wir analysieren Ihre bestehende IT-Infrastruktur, decken Schwachstellen auf und richten Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) systematisch an den gesetzlichen Vorgaben des § 30 BSIG aus.
So verwandeln wir einen abstrakten Gesetzestext in eine dokumentierte, alltagstaugliche Sicherheitsroutine.
Multi-Faktor-Authentifizierung + Zugriffskontrolle
Gestohlene Zugangsdaten sind nach wie vor das häufigste Einfallstor für Cyberangriffe.
2FA/MFA, sicheres Passwortmanagement und ein durchdachtes Berechtigungskonzept – wir setzen genau die Zugriffssicherung um, die § 30 BSIG ausdrücklich fordert.
So bleibt der Zugriff auf Ihre Systeme jederzeit nachvollziehbar und abgesichert.
Backup, Wiederherstellung und Betriebskontinuität
Ein Sicherheitsvorfall ist kein Wenn, sondern ein Wann – entscheidend ist, wie schnell Sie wieder arbeitsfähig sind.
Individuelle Sicherungsstrategien, lokal oder in der Cloud, mit klar getesteten Wiederherstellungsprozessen und Krisenmanagement statt Improvisation im Ernstfall.
So sichern wir die Aufrechterhaltung Ihres Betriebs, wie es § 30 BSIG ausdrücklich verlangt.
Monitoring, Firewall + Vorfallerkennung
Wer einen Vorfall früh erkennt, gewinnt die entscheidenden ersten Stunden.
Mehrstufige Sicherheitslösungen und laufende Überwachung sorgen dafür, dass Angriffe frühzeitig erkannt, bewertet und bearbeitet werden können – die Grundlage für belastbare Meldeprozesse an das BSI.
So schaffen wir die technische Basis für die gestaffelten Meldefristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat.
Unterstützung bei Registrierung + Meldewegen
Die Registrierungspflicht beim BSI besteht bereits seit März 2026.
Wir unterstützen Sie technisch bei der Registrierung im BSI-Portal und beim Aufbau eines belastbaren Prozesses für die gestaffelten Meldefristen.
So schaffen Sie die Grundlage, um Meldefristen zuverlässig einzuhalten.
Lieferkettensicherheit für Zulieferer
Sie beliefern ein NIS-2-pflichtiges Unternehmen? Dann betrifft Sie das Thema auch ohne eigene Registrierungspflicht.
Wir schaffen die dokumentierte IT-Sicherheitsbasis, die Ihre Auftraggeber im Rahmen ihrer eigenen Lieferkettensicherheit zunehmend als Nachweis verlangen.
So sichern Sie sich Vertrauen und einen klaren Wettbewerbsvorteil bei der Auftragsvergabe.
NIS-2 und das BSIG – was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz wurde die europäische NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht überführt – im Kern eine vollständige Neufassung des BSI-Gesetzes (BSIG). Das Gesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen aus 18 Wirtschaftssektoren zu einem strukturierten Informationssicherheitsmanagement.
Unternehmen in Deutschland betroffen
regulierte Sektoren
bzw. 10 Mio. € Umsatz als Schwellenwert
Frist für die Erstmeldung eines Vorfalls
Wichtige vs. besonders wichtige Einrichtungen
| Merkmal | Wichtige Einrichtungen | Besonders wichtige Einrichtungen |
|---|---|---|
| Größe | ab 50 Mitarbeitende oder > 10 Mio. € Umsatz & Bilanzsumme | ab 250 Mitarbeitende oder > 50 Mio. € Umsatz & 43 Mio. € Bilanzsumme |
| Beispiele | KMU in Anlage-1/2-Sektoren | Große Unternehmen hoch kritischer Sektoren, Betreiber kritischer Anlagen |
| Kontrolle durch BSI | anlassbezogen | proaktiv & regelmäßig |
| Bußgeldrahmen | bis 7 Mio. € oder 1,4 % Jahresumsatz | bis 10 Mio. € oder 2 % Jahresumsatz |
Quelle: BSIG (NIS-2-Umsetzungsgesetz), Stand August 2026. Eine verbindliche Einordnung Ihres Unternehmens liefert die Betroffenheitsprüfung des BSI.
Häufige Fragen zu NIS-2 + BSIG
Wer ist von NIS-2 bzw. dem BSIG betroffen?
Betroffen sind Unternehmen aus 18 im BSIG genannten Sektoren (u. a. Energie, Transport, Finanzwesen, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel, Abfallwirtschaft), die mindestens 50 Mitarbeitende oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme aufweisen. Eine erste Orientierung bietet die Betroffenheitsprüfung des BSI, eine rechtsverbindliche Einschätzung sollte zusätzlich anwaltlich abgesichert werden.
Was ist der Unterschied zwischen „wichtigen“ und „besonders wichtigen“ Einrichtungen?
Besonders wichtige Einrichtungen sind in der Regel größere Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden bzw. über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme) in besonders kritischen Sektoren sowie Betreiber kritischer Anlagen. Wichtige Einrichtungen erfüllen niedrigere Schwellenwerte. Beide Gruppen erfüllen dieselben inhaltlichen Pflichten, besonders wichtige Einrichtungen werden vom BSI aber proaktiv und regelmäßig kontrolliert.
Welche IT-Sicherheitsmaßnahmen fordert NIS-2 konkret?
Nach § 30 BSIG sind unter anderem Risikoanalyse-Konzepte, ein Prozess zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Backup- und Krisenmanagement, Absicherung der Lieferkette, Schulungen, Kryptografie-Konzepte sowie Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikationswege umzusetzen und zu dokumentieren.
Bis wann muss die Registrierung beim BSI erfolgen?
Die gesetzliche Registrierungsfrist endete am 6. März 2026. Die Pflicht besteht also bereits – betroffene Unternehmen, die sich noch nicht registriert haben, sollten dies unverzüglich nachholen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen NIS-2/BSIG?
Für eine unterlassene Registrierung drohen Bußgelder bis 500.000 Euro. Bei Verstößen gegen Risikomanagement- oder Meldepflichten drohen besonders wichtigen Einrichtungen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, wichtigen Einrichtungen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 %. Die Geschäftsleitung haftet zusätzlich persönlich.
Muss ich mein ISMS nach ISO 27001 zertifizieren lassen?
Nein, eine ISO-27001-Zertifizierung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ein daran orientiertes Informationssicherheitsmanagementsystem ist aber ein praxiserprobter Weg, die Anforderungen strukturiert umzusetzen und nachzuweisen.
Was können auch nicht direkt betroffene Zulieferer tun?
Auch formal nicht betroffene Unternehmen geraten unter Druck, weil NIS-2-pflichtige Auftraggeber Nachweise über Sicherheitsmaßnahmen entlang der Lieferkette verlangen. Eine dokumentierte IT-Sicherheitsbasis schafft hier Vertrauen und Wettbewerbsvorteile.
Schnelle Hilfe, wenn’s drauf ankommt
Ob per Fernwartung für alle Geräte oder kurzfristig Vor-Ort: Wir reagieren ohne lange Ticketwartezeiten und setzen auf persönliche Betreuung statt Warteschleifen. So sparen Sie wertvolle Zeit, vermeiden unnötige Ausfallzeiten und haben jederzeit einen verlässlichen IT-Partner an Ihrer Seite. Egal, ob akute Störung oder kurzfristige Einrichtung – wir sorgen dafür, dass Ihre IT reibungslos funktioniert.
Bei Kircher IT Services bekommen Sie Unterstützung, wenn Sie sie brauchen – schnell, direkt und unkompliziert.

